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BVerwG, 14.12.1979 - IV C 10.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der durch Verkehrsgeräusche betroffenen Grundstücke - Vereinbarkeit von planfeststellungsrechtlichen Ausgleichsvorschriften mit den grundrechtlich geschützten Rechtsgütern Leben, Gesundheit und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BbG § 36 Abs. 1, 2; GG Art. 14
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.07.1973 - VIII 63/72
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.1976 - V 1237/73
- BVerwG, 14.12.1979 - IV C 10.77
Papierfundstellen
- BVerwGE 59, 253
- NJW 1980, 2368
- MDR 1980, 605
- DVBl 1980, 301
- DÖV 1980, 410
Wird zitiert von ... (99) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74
Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Deshalb ist in solchen Fällen auch der Übergang von einer ursprünglich erhobenen Anfechtungsklage zu einer Verpflichtungsklage prozessual unbedenklich, selbst wenn darin im Einzelfall eine Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO liegen sollte (vgl. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [22 f.]; Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 -).Das entspricht der - auch auf den vorliegenden Zusammenhang übertragbaren - ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zum zeitlichen Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei Planfeststellungen nach anderen Fachplanungsgesetzen (vgl. z.B. das bereits erwähnte Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - a.a.O. S. 23 f.).
Der Ausgleich ist durch die Anordnung von Schutzanlagen zu bewirken, soweit nicht nach spezialgesetzlicher Regelung (so z.B. in § 17 Abs. 4 Satz 2 FStrG) unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle eines solchen physisch-realen Ausgleichs eine Geldentschädigung treten darf (Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - a.a.O. S. 26 f.;… Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - a.a.O. S. 74).
Der Begriff der Unzumutbarkeit kennzeichnet hier vielmehr für den Bereich der fachplanungsrechtlichen Auflagenvorschriften noch im Vorfeld dessen, was insoweit der Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 3 GG unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten fordert, die der hier maßgebenden einfach-gesetzlichen Güterabwägung folgende Grenze, von der ab dem Betroffenen eine nachteilige Einwirkung des Planvorhabens auf seine rechtlich geschützten Belange billigerweise nicht mehr zugemutet werden soll (Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - a.a.O. S. 29 f.;… Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - a.a.O. S. 74).
Sein Hinweis, die mit der Änderung bezweckte Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs beim Bahnhof Illingen falle unter die "vernehmlichsten Ziele", die sich die Beklagte schon im Jahre 1967 gesetzt gehabt habe, unterscheidet nicht hinreichend zwischen einer nur generellen Planzielbestimmung und einer durch bestimmte planerische Erwägungen oder Vorentscheidungen bereits verfestigten konkreten Planung, die allein die Annahme einer plangegebenen Vorbelastung rechtfertigen kann (vgl. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - a.a.O. S. 32; zuletzt Beschluß vom 10. Dezember 1979 - BVerwG 4 B 254.79 -).
Denn schutzwürdig und - mit Hilfe der im Rahmen der fachplanerischen Auflagenvorschriften möglichen Schutzeinrichtungen - schutzfähig ist ein Grundstück nur insoweit, als es nicht bereits unter der Einwirkung anderer Geräuschquellen liegt, also nicht bereits durch sie beeinträchtigt ist (vgl. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - a.a.O. S. 32).
Halten sich dagegen die anlagebedingten Vorbelastungen innerhalb der durch die Duldungspflicht gezogenen Grenzen, so können die Betroffenen bezüglich dieser Geräuschvorbelastungen keine - lärmsanierenden - Schutzmaßnahmen in der Änderungsplanfeststellung verlangen; einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben sie dann vielmehr nur insoweit, als die durch die Anlagenänderung verursachte Verstärkung des Verkehrslärms den Pegel des vorhandenen Gesamtgeräusches in beachtlicher Weise erhöhen und als gerade in dieser Erhöhung eine zusätzliche, ihnen billigerweise nicht zuzumutende Belastung liegen würde (Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - a.a.O. S. 32).
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Bei der planfeststellungsbedürftigen Änderung einer Bahnlinie dürfen die bisher von ihr ausgehenden Lärmeinwirkungen zu Lasten der Nachbargrundstücke als - schutzmindernde - Geräuschvorbelastung berücksichtigt werden, soweit sie nicht schon ihrerseits das Maß des nach Art. 14 Abs. 3 GG entschädigungslos Zumutbaren überschritten haben (im Anschluß an das Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [132]).Dabei wird freilich vom Kläger - und erforderlichenfalls gemäß § 86 Abs. 3 und § 88 VwGO auch vom Gericht - zu berücksichtigen sein, daß das Begehren auf (teilweise oder vollständige) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses sachlich nur dann Erfolg haben kann, wenn der Planfeststellungsbeschluß objektiv rechtswidrig ist und wenn ferner der zur Rechtswidrigkeit führende Mangel für die Planungsentscheidung ein so großes Gewicht hat, daß dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung bzw. eines abtrennbaren Planungsteils überhaupt in Frage gestellt wird und deshalb die Behebung der Rechtswidrigkeit durch eine Planergänzung nicht erreicht werden kann (Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [132 f.]).
Ihrem Gegenstand nach erstreckt sich die planerische Gestaltungsfreiheit in umfassender Weise auf schlechthin alle planerischen Gesichtspunkte, die zur möglichst optimalen Verwirklichung der gesetzlich jeweils vorgegebenen Planungsaufgabe, aber auch zur Bewältigung der von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung erst aufgeworfenen Probleme von Bedeutung sind (vgl. - für das Fernstraßenrecht - Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [245]; - für das Wasserrecht - Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - in BVerwGE 55, 220 [227]; - für das Luftverkehrsrecht - Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [116]).
Materielle Schranken folgen zum einen aus dem Erfordernis einer der jeweiligen fachplanungsgesetzlichen Zielsetzung entsprechenden Rechtfertigung des konkreten Planvorhabens, zum anderen aus gesetzlichen Planungsleitsätzen und schließlich aus den Anforderungen, die sich aus dem Abwägungsgebot ergeben (vgl. z.B. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - a.a.O. S. 116 f., zuletzt Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58.76 -).
Die darin liegende - bewertende - Gewichtung der von der Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange ist vielmehr ein wesentliches und für die Ausführung der Planungsaufgabe unerläßliches Element der planerischen Gestaltungsfreiheit, das als solches der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen ist (vgl. z.B. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [64]; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - a.a.O. S. 122 f. und 126).
In solchen Fällen muß - gewissermaßen - nicht 'wegen', sondern 'aus Anlaß' der notwendigen Planfeststellung" eine nach den Auflagenvorschriften des Fachplanungsrechts "erforderliche Schutzmaßnahme angeordnet werden" (so Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - a.a.O. S. 132).
Sie wird daher von den Tatsachengerichten als außerrechtliche Fachfrage im Wege der Sachverhaltsermittlung - in aller Regel durch Sachverständige - geklärt werden müssen (vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 -, insoweit abgedruckt bei Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2 S. 1 [24]).
- BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75
Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Das besagt Jedoch nicht, daß Einwirkungen der Planung, die nicht einen in diesem Sinn unmittelbaren und enteignenden Eingriff bedeuten, sondern - wie gerade auch der Verkehrslärm - nur als Folge der zugelassenen Planung und der mit ihr verbundenen Situationsveränderung in der Umgebung des Planvorhabens auftreten, insofern also einen nur mittelbaren Eingriff in rechtlich geschützte Belange Dritter darstellen, ohne weiteres und unbegrenzt zulässig wären (vgl. zum mittelbaren und unmittelbaren Eingriff Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 27 S. 68 [74] unter Hinweis auf das Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG IV C 7.74 - in BVerwGE 50, 282 [287 f.]).Der Ausgleich ist durch die Anordnung von Schutzanlagen zu bewirken, soweit nicht nach spezialgesetzlicher Regelung (so z.B. in § 17 Abs. 4 Satz 2 FStrG) unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle eines solchen physisch-realen Ausgleichs eine Geldentschädigung treten darf (…Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - a.a.O. S. 26 f.; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - a.a.O. S. 74).
Der Begriff der Unzumutbarkeit kennzeichnet hier vielmehr für den Bereich der fachplanungsrechtlichen Auflagenvorschriften noch im Vorfeld dessen, was insoweit der Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 3 GG unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten fordert, die der hier maßgebenden einfach-gesetzlichen Güterabwägung folgende Grenze, von der ab dem Betroffenen eine nachteilige Einwirkung des Planvorhabens auf seine rechtlich geschützten Belange billigerweise nicht mehr zugemutet werden soll (…Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - a.a.O. S. 29 f.; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - a.a.O. S. 74).
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Die darin liegende - bewertende - Gewichtung der von der Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange ist vielmehr ein wesentliches und für die Ausführung der Planungsaufgabe unerläßliches Element der planerischen Gestaltungsfreiheit, das als solches der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen ist (vgl. z.B. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [64];… Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - a.a.O. S. 122 f. und 126).Die fachplanerischen Auflagenvorschriften fordern unter solchen Umständen vielmehr zwingend einen Ausgleich zugunsten der betroffenen Grundstücke und verhindern dadurch - insoweit im Interesse des Trägers des Vorhabens - gleichzeitig, daß das Vorhaben wegen der von ihm ausgehenden Nachteile in der geplanten Form überhaupt scheitern muß (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - a.a.O. S. 69).
Die Ausrichtung der planungsrechtlichen Ausgleichsvorschriften auf das Grundeigentum beruht vielmehr darauf, daß in ihrem Anwendungsbereich der Schutz des Grundeigentums den Schutz der anderen Rechtsgüter mitumfaßt, weil mit der Gewährleistung einer durch Verkehrslärm nicht erheblich beeinträchtigten Grundstücksnutzung auch die Beeinträchtigung der personenbezogenen Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 GG ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - a.a.O. S. 68; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - in BVerwGE 54, 211 [221 ff.]).
- BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70
Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Mit diesem Inhalt entspricht - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 55.70 - (Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 4 S. 9 [10]) dargelegt hat - § 36 Abs. 1 BbG im wesentlichen den ihm vergleichbaren Vorschriften zum Fachplanungsrecht in anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem § 17 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes - FStrG - (jetzt geltend in der Fassung vom 1. Oktober 1974 [BGBl. I S. 2413]).Senat bereits in seinem zuvor erwähnten Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 55.70 - (…a.a.O. S. 10 f.) unter Hinweis auf das Gebot des § 36 Abs. 1 Satz 2 BbG ausgegangen, daß in der Plan fest Stellung über alle von der Planfeststellung berührten Interessen zu entscheiden ist.
- BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG; …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Ihrem Gegenstand nach erstreckt sich die planerische Gestaltungsfreiheit in umfassender Weise auf schlechthin alle planerischen Gesichtspunkte, die zur möglichst optimalen Verwirklichung der gesetzlich jeweils vorgegebenen Planungsaufgabe, aber auch zur Bewältigung der von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung erst aufgeworfenen Probleme von Bedeutung sind (vgl. - für das Fernstraßenrecht - Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [245]; - für das Wasserrecht - Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - in BVerwGE 55, 220 [227]; - für das Luftverkehrsrecht - Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [116]).Dabei interessieren hier allein die Bindungen für solche - gemeinnützigen - Planungen, die, wie die fernstraßenrechtliche und die bundesbahnrechtliche Planung, nicht der Verfolgung allein privatnütziger Zwecke dienen, sondern voraussetzungsgemäß nur dann zulässig sind, wenn sie im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG Aufgaben "zum Wohle der Allgemeinheit" erfüllen (vgl. zum Unterschied zwischen privatnütziger und gemeinnütziger Planung Urteil vom 10. Februar 1978 a.a.O. S. 227 f.).
- BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Das besagt Jedoch nicht, daß Einwirkungen der Planung, die nicht einen in diesem Sinn unmittelbaren und enteignenden Eingriff bedeuten, sondern - wie gerade auch der Verkehrslärm - nur als Folge der zugelassenen Planung und der mit ihr verbundenen Situationsveränderung in der Umgebung des Planvorhabens auftreten, insofern also einen nur mittelbaren Eingriff in rechtlich geschützte Belange Dritter darstellen, ohne weiteres und unbegrenzt zulässig wären (vgl. zum mittelbaren und unmittelbaren Eingriff Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 27 S. 68 [74] unter Hinweis auf das Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG IV C 7.74 - in BVerwGE 50, 282 [287 f.]). - BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Die Ausrichtung der planungsrechtlichen Ausgleichsvorschriften auf das Grundeigentum beruht vielmehr darauf, daß in ihrem Anwendungsbereich der Schutz des Grundeigentums den Schutz der anderen Rechtsgüter mitumfaßt, weil mit der Gewährleistung einer durch Verkehrslärm nicht erheblich beeinträchtigten Grundstücksnutzung auch die Beeinträchtigung der personenbezogenen Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 GG ausgeschlossen ist (…vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - a.a.O. S. 68; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - in BVerwGE 54, 211 [221 ff.]). - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Das Eigentum ist - mit anderen Worten - durch die planungsrechtlichen Auflagenregelungen nicht erst vor Eingriffen geschützt, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 3 GG und nur gegen eine Enteignungsentschädigung zulässig sind, sondern schon vor solchen Einwirkungen, die - ohne eine solche Eingriffsintensität zu erreichen - doch die im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 und 2 GG gewährleistete Eigentumsnutzung unzumutbar schmälern (vgl. dazu auch - den zum Bauleitplanrecht ergangenen - Normenkontrollbeschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 und 4 N 2-4.79 S. 25 f.). - BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Das führt nicht nur zur Pflichtigkeit der Beklagten als derjenigen, die mit ihren Bahnanlagen Belästigungen verbreitet, sondern auch zu einer auf Respektierung der Tatsachen gerichteten Duldungspflicht jener Grundstückseigentümer, die sich in der Nahe der - als solche legalen - Bundesbahnanlagen mit Wohngebäuden angesiedelt haben (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - in BVerwGE 50, 49 [54 f.]). - BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht …
- BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche" …
- BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 254.79
Erfordernis einer fernstraßenrechtlichen Relevanz - Auslegung des Begriffs der …
- BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast - …
- BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten …
- BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der …
- BVerwG, 22.03.1974 - IV C 42.73
Rechtsnatur und Bindungswirkung der Genehmigung im luftverkehrsrechtlichen …
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00
Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …
In einem solchen Fall hat der Planungsträger Vorkehrungen zu treffen, durch die sichergestellt wird, dass die Beeinträchtigungen jedenfalls auf das Maß zurückgeführt werden, das die Schutzgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG noch zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 ; Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 ; in diesem Sinne bereits Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ; Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 - BVerwG 4 N 2 bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 ; Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 ). - BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80
Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke; …
Die Betroffenen können nicht aus Anlaß der Änderung einer Straße deren "Lärmsanierung" beanspruchen, wenn die Vorbelastung nicht die Grenze überschreitet, oberhalb derer ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) verletzt würde oder ihr Recht auf Nutzung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) nur gegen Entschädigung eingeschränkt werden dürfte (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 [BVerwG 14.12.1979 - 4 C 10/77]).Zwar hat der Senat mehrfach (…vgl. Urteil vom 21. Mai 1976 a.a.O. Seite 32; Urteil vom 14. Dezember 1979 a.a.O. Seite 264; Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 40. und 41.80 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 5) anerkannt, daß außer einer tatsächlichen auch eine plangegebene Vorbelastung die Duldungspflicht Betroffener erweitert.
Im Urteil vom 14. Dezember 1979 (a.a.O.) hat der Senat bei der Frage einer Vorbelastung zwar auf den Zeitpunkt der Bebauung des Grundstücks abgestellt; dort war aber die in Rede stehende Änderung einer Bahnlinie erst lange nach der Bebauung des benachbarten Grundstücks geplant und verwirklicht worden; die Frage, ob ein Grundstück bereits vor seiner Bebauung eine Position haben kann, die eine - hinzukommende - plangegebene Vorbelastung ausschließt, stellte sich folglich gar nicht.
Die Kläger hätten nämlich, selbst wenn die Verstärkung des Lärms den Pegel des vorhandenen Gesamtgeräusches in beachtlicher Weise erhöhen und wenn gerade in dieser Erhöhung eine zusätzliche, den Klägern billigerweise nicht zuzumutende Belastung liegen sollte (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 [BVerwG 14.12.1979 - 4 C 10/77]), wozu der Verwaltungsgerichtshof keine Feststellungen getroffen hat, keinen Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses insgesamt.
Wenn dies ausschlaggebend für die von dem Beklagten gewählte nördliche Verlegung der Straße und die Hochlage sowie für die Ablehnung der Alternativplanung der Kläger gewesen wäre, wäre die Planung abwägungsfehlerhaft; denn erstens gibt es einen solchen, für alle Wohngebiete gleichermaßen geltenden Grenzwert nicht (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 a.a.O.) und zweitens können selbst Lärmbelästigungen, die, weil noch zumutbar, keinen Anspruch auf Ausgleich nach § 17 Abs. 4 FStrG auslösen, bei der Abwägung nicht einfach unberücksichtigt bleiben (vgl. Beschluß des Senats vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 <98, 102 f. [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78] >; vgl. auch Korbmacher, Eigentums- und entschädigungsrechtlich bedeutsame Entscheidungen in der fachplanerischen Abwägung, DÖV 1982, 517 ).
Dabei kann eine Rolle spielen, daß die Grundstücke jedenfalls einiger Kläger bereits einer so beträchtlichen Vorbelastung durch die alte B 455 ausgesetzt waren, daß sie möglicherweise schon gegenüber einer nur geringen Geräuschzunahme in besonderem Maße empfindlich sind (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 a.a.O.).
- BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der …
Bei der Bestimmung der Zumutbarkeit von Belästigungen sind etwaige Vorbelastungen schutzmindernd zu berücksichtigen, die eine schutzbedürftige Nutzung an einem Standort vorfindet, der durch eine schon vorhandene emittierende Nutzung vorgeprägt ist (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1979 - 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 , vom 22. März 1985 - 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 , vom 22. Mai 1987 - 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 , vom 23. Mai 1991 - 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210 = juris Rn. 10…, vom 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 81 = juris Rn. 28 ff. …und vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 Rn. 16).
- BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …
Aus der gesetzlich vorgeschriebenen Notwendigkeit einer Planfeststellung, also auch bei planfeststellungsbedürftigen Änderungen von Betriebsanlagen der Eisenbahn, die keine wesentlichen Änderungen im Sinne des § 41 BImSchG sind, ergibt sich die rechtliche Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, in eine neue Abwägung einzutreten, die tatsächliche oder plangegebene Vorbelastungen nicht von vornherein ausblendet, sondern in den Blick nimmt und bewertend berücksichtigt (BVerwGE 56, 110 ; 59, 253 ;… Beschluß vom 26. Februar 1996, a.a.O., S. 45).Insoweit ist anerkannt, daß Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der von solchen Vorbelastungen betroffenen Belange grundsätzlich geringer sind als bei nicht derart vorbelasteten Belangen (vgl. BVerwGE 56, 110 ; 59, 253 ).
Diese Pflicht würden sie verletzen, wenn sie durch die Planfeststellung an der Herstellung oder Fortsetzung solcher rechtswidrigen Eingriffe mitwirkten (vgl. BVerwGE 101, 1 ; ferner BVerwGE 56, 110 ; 59, 253 ).
- BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos
Dadurch werden sie wegen der grundstücksbezogenen Sichtweise des Planfeststellungsrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 ) ebenso wenig in ihren Rechten verletzt wie später durch das verwirklichte Vorhaben selbst. - BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89
Grundrechtskonkretisierende Normen
Beispielsweise mag der Umstand, daß die betroffenen Grundstücke zuvor schon einer beträchtlichen (wenngleich noch nicht schweren und unerträglichen) Vorbelastung ausgesetzt waren und deshalb gegenüber einer auch nur geringen Geräuschzunahme in besonderem Maße empfindlich sind, für die Beurteilung, ob eine solche Erhöhung beachtlich und ob sie billigerweise nicht mehr zumutbar ist, durchaus eine Rolle spielen (Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 ).Nach ständiger Rechtsprechung kann sich eine sog. plangegebene Vorbelastung auf Ansprüche nach Art. 74 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG bzw. nach inhaltsgleichen Vorschriften der Fachplanungsgesetze als schutzmindernd auswirken (vgl. BVerwGE 51, 15 ; BVerwGE 59, 253 ; Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 40 und 41.80 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 5; BVerwGE 71, 150 ; BVerwGE 77, 285 ; Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - NVwZ-RR 1991, 118).
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …
Der Senat hat § 37 des früheren Bundesbahngesetzes, der der Deutschen Bundesbahn die Rolle der Enteignungsbehörde und des Enteignungsbegünstigten zuwies, wiederholt als mit der Verfassung vereinbar beurteilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253; Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 12). - BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91
Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm
Bei der Beurteilung können auch Gebietsart (Senatsurteile BGHZ 97, 114, 122 [BGH 06.02.1986 - III ZR 96/84]; 97, 361, 365; BVerwGE 51, 15, 30 f; 59, 253, 262 ff; BVerwG ZfBR 1991, 120, 123) und Lärmvorbelastung (…Senatsbeschluß vom 25. November 1991 - III ZR 7/91 - BGHR GG vor Art. 1/enteignender Eingriff - Fluglärm 1 = VersR 1992, 322, 323; BVerwGE 51, 15, 31; 59, 253, 262 ff; 71, 150, 153 ff; 87, 332, 357; BVerwG ZfBR 1991, 120, 122, 123) eine wesentliche Rolle spielen.Jedenfalls bewirken faktische Geräuschvorbelastungen dann nicht eine Erhöhung der Zumutbarkeitsschwelle, wenn sie - wie hier (…vgl. dazu auch die Senatsentscheidungen vom 18. Oktober 1979 und 30. Januar 1986 a.a.O., die ebenfalls Anlieger des Flugplatzes N. betrafen) - ihrerseits die Intensität eines enteignenden Eingriffs erreichen (…Senatsurteil vom 10. Dezember 1987 a.a.O.; BVerwGE 59, 253, 267).
- BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87
Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von …
Dieser ist im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG erheblich, wenn er der jeweiligen Umgebung mit Rücksicht auf deren durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 ; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 ).Die Vorschrift begrenzt damit die Möglichkeiten des gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG eröffneten planerischen Abwägens (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwG 59, 253 ).
- BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78
Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung …
Diese Frage muß daher von den Tatsachengerichten als außerrechtliche Fachfrage im Wege der Sachverhaltsermittlung - in der Regel unter Hinzuziehung von Sachverständigen - entschieden werden (vgl. z.B. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - in Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 5 S. 1 [15] unter Hinweis auf Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2 S. 1 [24]).Für die Erwägungen zum Abwägungsgebot folgt der bundesrechtliche Bezug aus dem Umstand, daß das Gebot gerechter Abwägung der von einer hoheitlichen Planung berührten rechtlichen Interessen unabhängig von einer gesetzlichen Positivierung im Rechtsstaatsprinzip wurzelt, in seinem Anwendungsbereich in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt und in diesem Sinne als "rechtsstaatliches Abwägungsgebot" unmittelbar bundesverfassungsrechtlich gesichert ist (vgl. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 12 S. 6 [10]; Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 44.72 - in Buchholz 406.21 § 1 BauRegVO Nr. 1 S. 1 [4]; Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - in Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 5 S. 1 [5]).
In diesen Fällen eines nur mittelbaren Eingriffs in rechtlich geschützte Belange Dritter (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - in Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 5 S. 1 [6]) läßt sich die Grenze zwischen zulässiger Eigentumsbindung und einem sie überschreitenden Eingriff in das Eigentum nicht unmittelbar den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses entnehmen, sondern nur unter Würdigung der durch den Plan jeweils konkret geregelten und betroffenen Verhältnisse bestimmen.
- BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem …
- BGH, 10.12.1987 - III ZR 204/86
Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung - …
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot; …
- BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90
Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart
- BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90
Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung …
- BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98
Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen
- BVerwG, 20.08.1990 - 4 B 146.89
Luftverkehrsrechtliche Genehmigung und luftverkehrsrechtliche Planfeststellung
- BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09
Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung; …
- BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84
Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße …
- BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89
Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des …
- BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87
Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde - …
- VG Frankfurt/Oder, 02.09.1996 - 7 L 415/96
Genehmigung zum Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes; Durchführung von …
- BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93
Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone …
- BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78
Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem …
- BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023
Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020
Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 2 A 669/17
Klage eines Nachbarn gegen einen erteilten Bauvorbescheid zur Errichtung eines …
- BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98
Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung; …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025
Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024
Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute …
- OLG Köln, 17.01.2001 - 2 U 5/97
Anwohnerklage gegen Flugplatz Bonn-Hangelar abgewiesen
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026
Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, …
- BVerwG, 16.12.2003 - 4 B 75.03
Grundlage für die Zulässigkeit eines schon bestehenden Flughafenbetriebes; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2015 - 2 O 22/15
Keine Klagebefugnis des Mieters gegen eine dem Vermieter erteilte Baugenehmigung
- BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 15.80
Rechtsfolge des Unterlassens einer rechtzeitigen Verfahrensrüge gem. § 295 …
- OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07
Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene …
- VG Minden, 09.05.2005 - 11 K 2789/04
Kompostwerk klagt erfolgreich gegen Geruchsauflagen
- VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608
In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne …
- BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81
Zulässigkeit eines Eingriffs in die Planungshoheit einer Gemeinde durch die …
- VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08
Keine Baugenehmigung für "Laufhaus"
- OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 12 K 325/96
Verkehrsflughafen; Nachtflugbetrieb; Nachträgliche Beschränkung; Nächtlicher …
- BVerwG, 19.11.1991 - 8 B 137.91
Abschleppen - Entstandende Kosten durch Abschleppen
- VGH Hessen, 29.04.1986 - 2 UE 757/84
- BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 73.87
Bundesbahn - Planfeststellungsbehörde - Vorhabenträger - Rechtsstaatsprinzip
- OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
Immissionsschutzrecht, Eisenbahnrecht, - Neubau, - wesentliche Änderung, - S-Bahn …
- BVerwG, 20.04.1982 - 4 B 72.82
Notwendigkeit von Revisionszulassungsgründen gegenüber jeder die angegriffene …
- VG Frankfurt/Main, 24.01.2007 - 12 E 1807/05
Einrichtung einer Bushaltestelle
- BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
Einrichtung eines Ladehofs - Umschlagplatz für den Güterfernverkehr - Öffentliche …
- OVG Saarland, 05.12.1980 - II R 15/79
Lärmbelästigung durch Hochstufung einer Bundesstraße zur Autobahn; Ergänzung des …
- BVerwG, 08.05.1985 - 7 CB 76.84
Klage eines Straßenanliegers auf Erlass verkehrsbeschränkender Anordnungen wegen …
- OVG Niedersachsen, 26.05.2000 - 12 K 1303/99
Flughafen; Flughafenplanung; Lärmbelastung; Lärmschutz; Prognose; Präklusion; …
- BVerwG, 05.01.1989 - 4 NB 31.88
Anforderungen an eine Nichtvorlagebeschwerde; Umfang des Abwägungsgebots im …
- OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2646/01
Beweissicherungmaßnahmen nach dem Wasserstraßengesetz; Schutzauflage im …
- VGH Hessen, 06.12.1988 - 2 UE 427/85
Zur fernstraßenrechtlichen Planfeststellung - Qualifizierung als Bundesfernstraße …
- VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 468/86
- VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer verkehrsbeschränkenden …
- BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 18.88
Anspruch auf Brückenquerung über eine Bundesfernstraße - Begriff des Nachteils …
- BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
Nutzungsänderung - Eigentümer - Mieter
- VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1963/07
Straßenverkehrsrecht: Verlegung einer Bushaltestelle
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2014 - 11 D 28/11
Anspruch auf eine gerichtliche Vollprüfung des Planfeststellungsbeschlusses aus …
- OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2667/01
Beweissicherung; Containerterminal; Eigengesellschaft; Kausalität; …
- VGH Hessen, 24.11.1988 - 6 TG 4463/88
Abwehranspruch gegen Bolzplatz im reinen Wohngebiet
- OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
Zur Eigentumslage bei Umschlag- oder anderen Hafenanlagen in Bundeswasserstraßen; …
- VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Abwägungsgebot
- VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
Planfeststellung für Bundesstraße
- VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906
Bauleitplanung: Anschluß eines Mischgebiets an ein reines Wohngebiet, Festlegung …
- VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 465/86
- VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 471/86
- VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 469/86
- OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 79/14
Abwägungserheblichkeit; Bahnlärm; Bebauungsplan; Vorbelastung
- VG Minden, 03.12.2002 - 11 L 965/02
Vorerst Baustop für Spanplattenwerk in Rheda-Wiedenbrück
- VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 R 1327/86
- BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 46.80
Enteignung - Planfeststellung - Wasserrecht - Schutzvorkehrung - Abwägung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 20 A 1775/92
Planergänzungsanspruch; Abwägungserheblicher Belang; Verkehrsgeräusche; Schutz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1993 - 11a B 2255/93
Bauleitplanung: Fehlende hinreichende Bestimmtheit der Festsetzung von …
- VGH Hessen, 07.01.1986 - 2 UE 2855/84
- VG Hannover, 20.07.2018 - 4 A 1590/17
Dorfgebiet; Etikettenschwindel; Geruch; Kleinsiedlungsgebiet; …
- VG Düsseldorf, 19.02.2008 - 3 K 3972/06
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Landstraße L 239 n …
- VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 R 1430/86
- OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 1 LA 76/21
Ammoniak; Verbesserungsgenehmigung
- OLG Koblenz, 03.09.1998 - 14 W 610/98
Vorsorgliche Zeugenbelehrung - Beweisanordnung?
- BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 13.89
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit …
- VGH Hessen, 09.11.1987 - 6 TG 3282/87
Zum öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch gegen Kinderspielplatz im reinen …
- BVerwG, 26.11.1984 - 4 B 239.84
Abträglichkeit des Anliegerverkehrs der Zweckbestimmung einer Bundesfernstraße - …
- VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 4443/04
Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)
- BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit von Garagen und …
- BVerwG, 14.01.1981 - 4 B 236.80
Anforderungen an die Abwägungen einer Planfeststellungsbehörde - Berücksichtigung …
- VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 647/10
Straßenverkehrsbehördliche Festsetzung einer Bushaltestelle
- BVerwG, 19.11.1991 - 8 B 138.91
Heranziehung des Eigentümers zur Erstattung der durch das Abschleppen eines Pkw …
- BVerwG, 09.10.1980 - 4 B 160.80
Zulassung der Revision
- BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 26.98
Erteilung begünstigender Verwaltungsakte - Rechtfertigung der Revisionszulassung …
- BGH, 22.04.1986 - III ZR 196/85
Abtretung eines Geländes wegen Lärmsanierung an einer bereits bestehenden Straße …
- LG Bonn, 12.11.2003 - 9 O 41/01
Wertminderung eines Grundbesitzes wegen Fluglärms
- VG Würzburg, 31.07.2003 - W 2 E 03.809
- VG Gießen, 28.09.1998 - 10 E 780/95
FACHPLANUNGSRECHT; PLANERISCHE GESTALTUNGSFREIHEIT; PLANUNGSBEFUGNIS; …
- VG Köln, 06.06.1995 - 11 K 5684/92
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.1984 - 7 S 124/82
Flurbereinigung - Grundsätze der Abfindungen
- OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 7 L 2864/93